Beim Google-Eintrag im Duden gabs Probleme
Welche Macht die Marke Google heute bereits hat, wird am Beispiel eines Eintrags im Duden klar. Wie im allgemeinen Sprachgebrauch üblich, nahm der Duden das Verb „googeln“ 2004 mit folgender Definition auf: „googeln = im Internet, besonders in Google suchen“. Das jedoch rief sofort die Rechtsabteilung von Google auf den Plan, es der Duden-Redaktion unter Androhung gerichtlicher Schritte zu untersagen, „googeln“ als allgemeines Suchen zu bezeichnen. Duden änderte daraufhin entsprechend den Eintrag auf „Mit Google im Internet suchen„, wobei Google mit einem Warenzeichen versehen werden musste. Der Grund für diese Google Aktion ist nicht etwa ein übersteigertes Selbstwertgefühl, sondern das Markenrecht. Würde „googeln“ zum allgemeinen Synonym für „suchen im Internet“ stehen, ließe sich der Name Google nicht mehr als Markenzeichen schützen.
Jeder könnte dann also den Begriff in einer Kombination mit Google nutzen, ohne das Google etwas dagegen unternehmen könnte. Einige andere Hersteller mussten diese Erfahrung bereits machen – so verlor Sony den eingetragenen Namen „Walkman“ (Duden Eintrag hierfür: „kleiner Kassettenrekorder mit Kopfhörer“), 3M die Post-It´s, ähnliches gilt für „Tempo“, „Ohropax“, aber auch „Föhn“ (früher „Fön“, als 1908 eingetragene Marke von AEG). Mehr Informationen zum Markenrecht erfahrt Ihr in Kürze in der Kategorie „Marketing“.