Münchner Metzger verlieren den Weißwurst Namensstreit

weisswurstNun also doch keine Extra-Wurst für die Münchner Metzger. Die Weißwurst darf weiterhin „Münchner Weißwurst“ genannt werden auch wenn diese nicht in der bayerischen Landeshauptstadt hergestellt wird. Das Bundespatentgericht in München entschied dies gestern in letzter Instanz. Damit hoben die Richter einen anders lautenden Beschluss des Deutschen Marken- und Patentamtes auf. Dieses hatte ursprünglich, ähnlich wie bei der Nürnberger Bratwurst oder dem Parmaschinken, zunächst einen Namensschutz für Weißwürst aus München gegeben.

Dagegen haben mehrere Metzgereibetriebe aus Südbayern Beschwerde eingelegt da nach ihren Angaben rund 95 Prozent aller Münchner Weißwürste von Firmen hergestellt werden die nicht in München ansässig sind. Laut Patentgericht ist die Münchner Weißwurst hauptsächlich eine südbayerische Spezialität die sich nicht nur auf München beschränken läßt. Das bayerische Fleischerhandwerk zeigte sich sehr erleichtert über diese Entscheidung. Hannes Weber, Geschäftsführer der Metzgerei Wasner im Rottal ist sehr froh über das Urteil. Seine Metzgerei hatte Ihre leckerMünchner Weißwürste“ während des Namensstreits in Weißwurst „Münchner Art“ umbennenen müssen. Dies wird sich jetzt wieder umgehend ändern meinte dazu Weber. „Es hört sich einfach schöner an“ fügte er hinzu – und außerdem liefert seine Großmetzgerei täglich eine halbe Tonne Weißwürste in die Landeshauptstadt.

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